Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Online-Umfragen, die vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit der Software QuestorPro durchgeführt werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Befragungssoftware QuestorPro ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.

3 von 3 der ausgewählten Seiten einer unabhängigen, repräsentativen Seitenauswahl wurden als BITV- / EN 301 549-konform bewertet. Die Seitenauswahl wurde von der Prüfstelle anatom5 perception marketing GmbH durchgeführt und ist repräsentativ.

Die Konformitätsaussage gilt nur für geprüfte Seiten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Seiten, die nicht Teil der Seitenauswahl sind, Mängel auftreten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Vereinzelt werden bestimmte Fragetexte nicht vom Screenreader vorgelesen. Dies kann ein Fehler im Screenreader oder im Seitenaufbau sein, das wird geprüft und gelöst.

Im Html-Code des Onlinebogens werden zwei Forderungen teilweise nicht erfüllt:
• The label element may contain at most one button, input, meter, output, progress, select, or textarea descendant.
• Element legend not allowed as child of element div in this context.

Der technische Aufbau der HTML-Seite wird für den Onlinebogen angepasst, damit die Forderungen erfüllt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. August 2023 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte mit dem Prüfverfahren BIK BITV-Tests (Web), gemäß EN 301 549.



Feedback und Kontakt

Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit der Online-Umfragen, die das Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit der Befragungssoftware QuestorPro durchführt.
Die Anfragen werden bearbeitet im Bereich "Berichte, Analysen, Umfragen" im Amt für Stadtentwicklung und Statistik.

E-Mail an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail.

E-Mail an die Ombudstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Um zur Umfrage zurückzukehren, beachten Sie bitte:
•   Teilnahme am Computer: Schließen Sie nur das Impressum-Fenster, nicht den ganzen Browser
•   Teilnahme mit Handy oder Tablet: Nutzen Sie den Zurück-Pfeil Ihres Browsers