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Hinweise zum Datenschutz gem. Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung
Verantwortliche Stelle
Postanschrift: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-29200
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Postanschrift: Stadthaus Deutz, Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-22457
Zweck und Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Bei der Strukturdatenerhebung handelt es sich um eine Erhebung ausschließlich für statistische Zwecke im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Landesstatistikgesetz (LStatG) NRW. (Voraussetzung: Die erforderlichen Einzelangaben oder statistischen Ergebnisse können nicht durch das IT.NRW oder andere öffentliche Stellen zur Verfügung gestellt werden).
Rechtliche Grundlage für die Übermittlung Ihrer Adressdaten von der Meldebehörde an die Statistikstelle
Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten durch das Meldeamt ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 34, 37 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 8 LStatG NRW. Weitergegeben werden als Adressdaten Familienname, Vorname(n), Geschlecht, gegenwärtige Anschrift sowie Alter. Für die Ziehung einer geschichteten Zufallsstichprobe wird zur Sicherstellung der Repräsentativität das Hilfsmerkmal „derzeitige Staatsangehörigkeit (D/A)“ übermittelt. Die Stichprobenziehung erfolgt per Zufallsauswahl, jede*r Einwohner*in zwischen 18 und 80 Jahren hat die Chance, ausgewählt zu werden. Die personenbezogenen Adressdaten werden zur Stichprobenziehung und Kontaktierung genutzt.
Bei der Umfrage handelt es sich um eine pseudonyme Umfrage, das heißt, ein Rückschluss vom Fragebogen auf Ihre Person wird durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert. Das Pseudonym gewährt nur dem aufgeforderten Personenkreis einen Zugriff und stellt die einmalige Teilnahme an der Umfrage sicher – entweder online oder über Papierfragebogen. Darüber hinaus dient es der Zuordnung übergeordneter Rauminformationen wie Stadtteil, Stadtbezirk, Stimmbezirk und Sozialraum sowie der statistischen Erfassung der Umfragebeteiligung insgesamt (in Prozentanteilen). Der QR-Code im Einladungsschreiben ist nicht personalisiert und dient lediglich der automatisierten Öffnung des Online-Befragungsportals.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Gespeichert werden die personenbezogenen Daten bei der die Umfrage durchführenden abgeschotteten Statistikstelle im Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Sie werden während des gesamten Verfahrens getrennt von den Antworten aus dem Fragebogen gespeichert. Die Speicherung erfolgt nur solange der angegebene Zweck besteht. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungsdaten auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit gelöscht.
Ihre Rechte
Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Bei Nichtteilnahme entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Bei Bedenken können Sie auch einzelne Fragen des Fragebogens auslassen. Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Ihre Rechte, die sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, wahrzunehmen. Sie haben ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über Ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Es besteht zudem ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Es besteht das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Erhebungsdaten und Ergebnisveröffentlichung
Die anonymen Fragebogenangaben werden im abgeschotteten Bereich der Statistikstelle im Amt für Stadtentwicklung und Statistik ohne Bezug zu den Adressdaten gespeichert. In den Ergebnisberichten werden keine Einzelangaben, sondern nur zu Gruppen zusammengefasste Auswertungen veröffentlicht. Es ist geplant, den anonymen Datensatz als Open Data zu veröffentlichen.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon 0211 / 38424-0
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Online-Umfragen, die vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit der Software QuestorPro durchgeführt werden. Sie bezieht sich konkret auf die Internetadresse www.stadt-koeln.de/strukturdatenerhebung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Befragungssoftware QuestorPro ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) vereinbar.
Die Software QuestorPro wurde nach dem WCAG-Verfahren getestet (Herbst 2019).
Hierbei wurden 14 Prüfschritte eher erfüllt sowie 46 Prüfschritte erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Eher erfüllt und damit nicht vollständig konform mit den Anforderungen ist unter anderem die Möglichkeit, über alternative Zugangswege zu den Inhalten der Befragungssoftware zu gelangen sowie anderssprachige Wörter und Abschnitte für Screenreader auszeichnen zu können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. April 2021 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit der Online-Umfragen, die das Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit der Befragungssoftware QuestorPro durchführt.
Die Anfragen werden bearbeitet im Bereich "Analysen, Berichte, Umfragen" im Amt für Stadtentwicklung und Statistik.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail.
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